01.11.2023 - Hinterlegen des verordnenden Arztes/der verordnenden Ärztin (Sanitas, ÖKK und neu Swica)

Wir informieren Sie über eine Änderung bei der Swica Krankenversicherung. Wie es schon seit längerem die Sanitas und die ÖKK verlangen, erwartet nun auch die Swica, dass die zuweisende Person auf der Tiers payant-Rechnung erscheint.

 

Für die Verrechnung an die ÖKK und die Sanitas muss bereits seit längerer Zeit der verordnende Arzt/die verordnende Ärztin auf der Rechnung hinterlegt werden. Neu verlangt auch die Swica die Hinterlegung der verordnenden Person. Es ist möglich, dass sich in Zukunft weitere Krankenkassen diesem Vorgehen anschliessen werden.

Um die verordnende Person auf der Rechnung zu hinterlegen, gehen Sie wie folgt vor.

 

Vorgehen:

- Falls Sie die verordnende Person noch bei keinem/keiner anderen Klienten/Klientin erfasst haben, können Sie die Kontaktdaten unter «+ Adresse hinzufügen» erfassen.

- Nach dem Erfassen, klicken Sie das Kästchen «Person ist Zuweiser» an und tragen noch die GLN- und/oder ZSR-Nummer ein. Somit erscheint der/die Verordner*in auf der Rechnung.